Mit fast 290.000 Euro unterstützt das Land den RHEIN-LAHN-KREIS und die Kommunen bei der Umsetzung der Inklusion.
Der Rhein-Lahn-Kreis erhält am 01. März die erste Jahresüberweisung des
Landes in Höhe von über 250.000 Euro zum Ausbau der Inklusion. Darauf weisen die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Roger Lewentz und Jörg Denninghoff hin.
Ergänzend dazu erhalten die Stadt Lahnstein 3.821,28 Euro sowie die
Verbandsgemeinden Bad Ems 7.149,26 Euro, Diez 5.558,22 Euro, Hahnstätten 4.919,02 Euro, Katzenelnbogen 2.271,92 Euro, Loreley 5.919,50 Euro, Nassau 2.278,87 Euro und Nastätten 3.981,07 Euro.
Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben Ende 2014 vereinbart,
den Kommunen künftig jährlich zehn Millionen Euro für den Ausbau des
gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nichtbehinderten Kindern, für
die sogenannte Inklusion, zur Verfügung zu stellen. Nun steht fest, wie
viel Mittel die einzelnen Städte und Gemeinden erhalten.
„Mehr gemeinsamer Unterricht ist ein Baustein zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat“, betont
Jörg Denninghoff, MdL. „Inklusion stellt Bund, Land und Kommunen vor
große Herausforderungen. Dass das Land die Kommunen nun bei der Umsetzung unterstützt, ist eine gute Nachricht. Es hilft vielerorts Schulen, in
denen gemeinsamer Unterricht organisiert wird."
Die rot-grüne Landesregierung setzt sich für die Wahlfreiheit der Eltern
behinderter Kinder ein. „Denn Mütter und Väter kennen ihr Kind am
besten und können daher auch am besten entscheiden, ob die Förderschule
oder eine Schwerpunktschule der geeignete Förderort ist“, betont Roger
Lewentz, MdL. „Daher ist der Erhalt von Förderschulen, der Ausbau des
Inklusions-Angebots an Schwerpunktschulen sowie eine weitere Qualifizierung
der Lehrerinnen und Lehrer wichtig." Auch SPD-Kreisvorsitzender Mike
Weiland und der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Carsten Göller
begrüßen die guten Nachrichten aus Mainz. Die Landesmittel in Höhe von
fast 290.000 Euro stellten sicher, dass die Schaffung eines größeren
Angebots von gemeinsamem Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen der Nachfrage entsprechend abgedeckt werde.