Rheinland-Pfalz und Hessen erhöhen bei Bahnlärm Druck auf Bundesregierung

Veröffentlicht am 12.06.2013 in Fraktion

Die SPD-Fraktion im VG-Rat Loreley begrüßt die jüngste Entschließung des Bundesrates auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen gegenüber der Bundesregierung zur schnelleren Reduzierung des Bahnlärms.

In seiner Sitzung am 7. Juni 2013 hat der Bundesrat auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen eine Entschließung auf den Weg gebracht, die dem Bahnlärm in den kommenden Jahren entgegen treten soll. Hierbei geht es insbesondere um die Umrüstung der Fahrzeuge auf lärmärmere Bremsen und die Weiterentwicklung des lärmabhängigen Trassenpreissystems. "Dies wird von Seiten der SPD-Fraktion im VG-Rat Loreley ausdrücklich begrüßt", so Sprecher Mike Weiland nach der Entscheidung.

Ratsmitglied Albert Buchheit betonte jetzt am Rande eines Gespräches: "Mit der Entschließung wird die schwarz-gelbe Bundesregierung von der rot-grün dominierten Länderkammer aufgefordert, sich für die schnellere Umsetzung der beiden Maßnahmen einzusetzen und auch auf EU-Ebene Regelungen voranzutreiben." Beispielsweise hält der Bundesrat es für dringend erforderlich, dass auf europäischer Ebene verbindliche und wirksame Vorgaben für eine Umrüstung vorhandener Schienenfahrzeuge auf lärmärmere Technologien - wie etwa Verbundstoffbremssohlen für Güterwagen erlassen werden. Er bittet die Bundesregierung, sich die unter anderem diese Forderung zu eigen zu machen und gegenüber der Kommission nachdrücklich zu unterstützen. Auch weist die Länderkammer in ihrer jüngsten Entschließung darauf hin, dass die Notwendigkeit einer Umrüstung der Bestandswagen auf lärmarme Bremsen bereits in der gültigen so genannten TSI-Lärm festgestellt wird. Es reiche auch nicht die Einführung nationaler Grenzwerte für Bestandswagen, denn dies müsse auf europäischer Ebene festgelegt werden. Weiterhin wird es seitens der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen für dringend erforderlich gehalten, dass in der TSI-Lärm für Neufahrzeuge zeitlich gestaffelt strengere Lärmgrenzwerte eingeführt werden müssten, die mindestens dem Stand der Technik folgen. Die in der gültigen TSI-Lärm empfohlene Absenkung der Grenzwerte um 5 dBA für Neufahrzeuge, die nach dem 23. Juni 2018 in Dienst gestellt werden, solle zudem bei der Neufassung der TSI-Lärm als zweite Stufe verbindlich festgelegt werden, so die Forderung der Länder zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger im Mittelrheintal.

Auch unterstützt die örtliche SPD die Haltung des Bundesrates, der in lärmabhängigen Trassenpreisen ein geeignetes Instrument sieht, mit dem Anreize zur Umrüstung und Neubeschaffung von Güterwagen gesetzt werden können. Unabhängig hiervon bittet der Bundesrat in seiner jetzt gefassten Entschließung die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass auch innerhalb der EU ein lärmabhängiges Trassenpreissystem eingeführt wird. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung gebeten darauf hinzuwirken, dass ein europaweites Trassenpreissystem so gestaltet wird, dass es dauerhafte Anreize für die Entwicklung und die Beschaffung lärmarmer Schienenfahrzeuge setzt. Außerdem sollen die günstigeren Trassenpreise für alle leisen Wagen neue und umgerüstete gelten. Auch dies sei eine notwendige Konsequenz, so Albert Buchheit, der aus seiner früheren beruflichen Tätigkeit das Geschäft der heutigen Deutschen Bahn AG kennt. Letztere hat sich übrigens als Unternehmen zum Ziel gesetzt, sich hinsichtlich der Lärmminderung bei Infrastruktur und Fahrzeugen zunehmend engagieren und die Lärmbelästigung durch Schienenverkehr bis 2020 um 50 Prozent senken zu wollen. Auch dies findet beim Bundesrat sowie der örtlichen SPD Anerkennung. Dennoch halten die Länder es für erforderlich, dass im Hinblick auf dieses Ziel die Anreize zum Einsatz leiser Güterwagen deutlich verstärkt werden. Daher bittet der Bundesrat in seiner Entschließung die DB Netz AG als weiteren Punkt, die Trassenpreise auf der Grundlage der europarechtlichen Möglichkeiten so stark zu differenzieren, dass der Einsatz leiser Wagen unter Berücksichtigung aller Kosten in der Regel wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Trassenpreise für laute Wagen müssen unter Berücksichtigung einer vertretbaren Umrüstungsfrist ab 2020 so bemessen sein, dass ein Einsatz dieser Wagen im Güterfernverkehr im Normalfall ausscheidet. Der Bundesrat bittet, dabei sicherzustellen, dass günstigere Trassenpreise für alle leisen Wagen neue und umgerüstete gleichermaßen gelten. Auch erneuerte der Bundesrat abschließend seinen Ruf nach einer gesetzlichen Regelung für lärmabhängige Trassenpreise. Auch dies werde von den örtlichen Kommunalpolitikern ausdrücklich unterstützt, so die SPD-Fraktion.

 

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