Steuerfreibetrag im Ehrenamt wird rückwirkend auf 2.400 EUR erhöht

Veröffentlicht am 09.09.2013 in Aktuell

Wie Landtagsabgeordneter Roger Lewentz (SPD) den Vorstand des SPD-Ortsvereins Kamp-Bornhofen jetzt informierte, wird der Steuerfreibetrag im Ehrenamt jetzt rückwirkend auf 2.400 EUR erhöht. Davon profitieren bundesweit Millionen von nebenberuflichen Trainern, Chorleitern oder etwa auch Feuerwehrleuten, so Lewentz gegenüber dem SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Mike Weiland.

Alle beispielhaft genannten Ehrenamtler haben künftig diesen höheren Steuervorteil, denn sie dürfen ab 1. Januar 2013 bis zu 2.400 EUR jährlich steuer- und abgabenfrei dazuverdienen. Bis zum Vorjahr waren dies noch 300 EUR im Jahr weniger. Diese Neuregelung habe laut Roger Lewentz im Juli mit der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2013 den Bundesrat passiert. Auch die Pauschale für weitere ehrenamtliche Helfer beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz oder bei der Kirche steigt sogar kräftig an und zwar von 220 auf 720 EUR pro Jahr.

Mit dieser Regelung sollen diejenigen finanziell etwas entlastet werden, die sich im Nebenberuf oder wirklich rein ehrenamtlich für die Gesellschaft engagieren und einbringen. Den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 EUR jährlich können alle nutzen, die bei gemeinnützigen Organisationen mithelfen, immer unter der Voraussetzung, dass die anderen Wissen, Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Darunter sind dann nicht nur Sportausbilder und Trainer, sondern auch Betreuer und Ausbilder in Musik-, Gesangs-, Trachten- oder Heimatvereinen erfasst. Auch wer bei Gemeinden, Kirche, im Umweltschutz, in Hochschulen oder gemeinnützigen Institutionen aktiv ist, kann dies ebenfalls nutzen. Wer also als Dozent an Volkshochschulen lehrt, Erste-Hilfe-Kurse gibt, Kinder in Ferienmaßnahmen betreut, als Pianist in Altenheimen auftritt oder etwa der Bahnhofsmission hilft, fällt ebenfalls unter die neue Richtlinie.

Die steuerfreie Ehrenamtspauschale von neu 720 EUR richtet sich an diejenigen, die sich zwar für die Gesellschaft einbringen, aber nicht lehrend oder pädagogisch tätig sind. Hierunter fallen dann zum Beispiel nebenberufliche Schiedsrichter, Kassen-, Platz- oder Hallenwarte sowie Rettungssanitäter. Allerdings kann die Pauschale nicht mit dem Übungsleiterfreibetrag kombiniert werden.

Auch Sportvereine profitieren

Auch die eingetragenen Vereine (bundesweit mehr als 600.000) haben Vorteile durch das Gesetz, insbesondere Sportvereine, von denen es allein in Rheinland-Pfalz etwa 6.300 gibt, in denen sich etwa 1,5 Millionen Menschen engagieren. Deren Umsatzgrenze ist nun ebenfalls angehoben, ab der für Sportvereine Körperschafts- und Gewerbesteuer fällig werden: Lag die Grenze bislang bei 35.000 EUR pro Jahr, so wurde sie nun auf 45.000 EUR festgesetzt. Organisiert ein Sportverein beispielsweise Wettkämpfe, bietet Sportreisen oder Kurse an und nimmt er dafür Eintritts- oder Startgeld, so zählt nun die Regel: Bleiben die damit erzielten Umsätze - ohne Umsätze mit Getränken, Essen und Werbung - unter 45.000 EUR jährlich, sind sie steuerfrei. Wenn Vereine weniger Einnahmen versteuern müssen, bleibt ihnen mehr Geld in der Kasse. Hier gehe der Fiskus einen Schritt in die richtige Richtung, so die Kamp-Bornhofener SPD auch als Information für die Bürgerinnen und Bürger.

 

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